Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.stadtwerke-bernburg.de/ veröffentlichten Website der Stadtwerke Bernburg GmbH.

Wir sind bemüht unseren Internetauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

Die bei der Selbstbewertung gefundenen Barrieren wurden beseitigt und gelöst, bis auf nachfolgend erläuterte bekannte Probleme. Die Webseite ist deshalb wegen folgenden Ausnahmen mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Untertitel, Audiodeskription und Volltextalternativen für Videos
    Für Videos auf dieser Website stehen derzeit keine Alternativtexte zur Verfügung. Nicht alle aufgezeichneten Videos sind mit synchronen Untertiteln versehen, zudem gibt es keine speziellen Alternativen für Videos ohne Ton sowie keine Audiodeskriptionen oder vollständigen Textalternativen.
  • Hinweis: Teilweise sind Volltextalternativen an anderer Stelle auf der Website zu finden. Einige eingebundene Videos dienen lediglich der ergänzenden Darstellung. Seit November 2024 werden neue Videos standardmäßig mit qualifizierten Untertiteln versehen. Für bestehende Videos, die dauerhaft verfügbar bleiben sollen (z. B. Imagefilme), wird derzeit eine geeignete Alternative entwickelt.
    In Sachsen-Anhalt gibt es kein Gesetz, das Informationen in Leichter Sprache vorschreibt. Der Gesetzgeber empfiehlt aber, solche Informationen häufiger anzubieten. Auch Gebärdensprache wäre eine gute Ergänzung, ist aber nicht verpflichtend. (Mehr dazu finden Sie unter der Überschrift „Erweiterte Anforderungen an die Barrierefreiheit“.)
  • Die Stadtwerke Bernburg GmbH arbeitetn bereits daran, diese Angebote bis zur nächsten Überarbeitung dieses Dokuments bereitzustellen.
  • Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei
    Auf dieser Website befinden sich ältere PDF-Dateien, die nicht barrierefrei sind. Aufgrund der Vielzahl dieser Dokumente werden sie nach und nach überarbeitet – vorrangig dann, wenn sie für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16. Juni 2025 auf der Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.stadtwerke-bernburg.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene "Barriere melden"-Formular.

Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) mitteilen.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Stadtwerke Bernburg GmbH
Karlsplatz 22
06406 Bernburg (Saale)

E-Mail:
Telefon: 03471 377 82 82
Fax: 03471 377 82 26

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Tel.: +49 30 18527 2805
Fax: +49 30 18527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de