Umsetzung der Strompreisbremse

von SW Bernburg | A. Jeschke

Umsetzung der Strompreisbremse zum 1. Mai

Stadtwerke Bernburg GmbH versendet ab sofort die Informationsschreiben

Im März haben alle Kundinnen und Kunden, die Anspruch auf die Erdgas- bzw. Wärmepreisbremse haben, das entsprechenden Informationsschreiben der Stadtwerke Bernburg GmbH erhalten. Darin informiert der Energieversorger über die Höhe des Entlastungsbetrages und draus resultierend die gesenkten Abschlagszahlungen.

Die Umsetzung der Strompreisbremse hatte sich aufgrund des enorm aufwendigen Prozesses um einen Monat verzögert. Nun werden auch diese Schreiben an alle Stromkundinnen und -kunden versendet, die Anspruch auf eine Entlastung haben, sprich: Kundinnen und Kunden mit einem vertraglichen Strompreis, der über dem Preisdeckel von 40 Cent je Kilowattstunde liegt. Der Entlastungsbetrag wird rückwirkend für Januar bis April im Abschlag, der am 1. Mai zu zahlen ist, berücksichtigt.

Wer kein Schreiben bekommt, muss sich keine Sorgen machen. Kundinnen und Kunden mit einem vertraglichen Strompreis unter 40 Cent je Kilowattstunde fallen nicht unter die Vorgaben der Strompreisbremse und werden nicht angeschrieben.

Ulrike Mathis, Geschäftsführerin der Stadtwerke Bernburg GmbH bittet um Verständnis für die Verzögerung. „Die Umsetzung der Energiepreisbremsen bedeutet sowohl für unseren IT-Dienstleister als auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen enormen zusätzlichen Aufwand. Eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle müssen für die rund 19.000 Stromverträge beachtet werden.“

Ulrike Mathis betont nochmals, dass es bei den neuen Abschlagsbeträgen nicht um eine Neuberechnung anhand von Verbrauchswerten handelt. Es wird einzig und allein der jeweils aktuelle Abschlag um den Entlastungsbetrag , den der Staat übernimmt, reduziert.

Wer seinen Abschlag also schon Anfang des Jahres unter der Annahme der anstehenden Energiepreisbremsen gesenkt hat oder sich bezüglich der Abschlagshöhe unsicher ist, sollte unbedingt im Kundencenter die individuelle Abschlagshöhe prüfen lassen. Am besten bringt man dafür den aktuellen Zählerstand mit.

Eine Änderung des Gesetzes zur Einführung der Strompreisbremse sieht zusätzlich eine Senkung des Referenzpreises für Heizstrom von 40 Cent auf 28 Cent je Kilowattstunde vor. Sobald der Entwurf rechtskräftig ist, werden die Stadtwerke die entsprechenden Entlastungen für alle Kundinnen und Kunden mit Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen vornehmen.

Berechnung der Strompreisbremse:

Grundsätzlich werden die Energiepreisbremsen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wie folgt umgesetzt: aus der aktuellen Jahresverbrauchsprognose und der Differenz aus Preisdeckel (Referenzpreis) und aktuellem Vertragspreis errechnet sich der Entlastungsbetrag für das Jahr 2023.

Geteilt durch 12 Abschläge ergibt sich der monatliche Entlastungsbetrag, welcher von dem aktuell festgelegten Abschlagsbetrag abgezogen wird. Da die Preisbremsen rückwirkend zum 1. Januar 2023 gelten, werden im Fall der Strompreisbremse vom Abschlagsbetrag für den Monat April, welcher am 1. Mai eingefordert wird, der vierfache monatliche Entlastungsbetrag abgezogen.

Sollte sich daraus ein negativer Abschlagsbetrag ergeben, wird für den April keine Zahlung fällig. Das entstandene Guthaben wird dem jeweiligen Kundenkonto gutgeschrieben und auf der Jahresverbrauchsabrechnung für 2023 berücksichtigt.

Anhand der jeweils prognostizierten Jahresverbrauchsmenge errechnet sich der individuelle Entlastungsbetrag.
Für 80 Prozent dieser Prognosemenge zahlt der Kunden den gedeckelten Preis von 40 Cent je Kilowattstunde Strom, 12 Cent je Kilowattstunde Gas beziehungsweise 9,50 Cent je Kilowattstunde Wärme. Für die restliche Menge ist der vertraglich vereinbarte Preis zu entrichten.

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