Preisanpassung im Grundversorgungstarif Erdgas

von SW Bernburg | A. Jeschke

Zum 1. Oktober 2022 sehen wir uns gezwungen, die Gaspreise in der Grundversorgung deutlich anzuheben. Der Grund sind die auf Rekordniveau gekletterten Energiepreise auf den Beschaffungsmärkten sowie die Einführung der aktuell beschlossenen Umlagen für Gas.

Seit einigen Monaten erleben wir eine noch nie dagewesene Situation an den Energiemärkten. Allein 2022 sind die Marktpreise für Gas um rund 400 Prozent gestiegen.
Als Grundversorger in Bernburg und Umgebung ist unser oberstes Gebot, alle Bürgerinnen und Bürger zuverlässig mit Energie zu versorgen. Trotz kurzfristig angepasster Einkaufsstrategien ist es uns nicht möglich, die exorbitanten Preissteigerung abzufedern.

Hinzu kommen die neu auferlegten Umlagen für Gas. Dies ist zum einen die Gasumlage nach § 26 EnSiG, die ab dem 1. Oktober 2022 in Höhe von 2,419 Cent je Kilowattstunde erhoben wird. Diese soll die Kosten von Gasimporteuren für die Ersatzbeschaffung von Gasimportmengen decken.
Des Weiteren greift ebenfalls ab dem 1. Oktober 2022 die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG in Höhe von 0,059 Cent je Kilowattstunde. Diese soll die Kosten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit mittels terminierter Befüllung der Gasspeicher tragen.

Zum 1. Oktober 2022 steigt aufgrund der vorgenannten Kostenfaktoren der Arbeitspreis für Erdgas in der Grundversorgung um 11,09 Cent je Kilowattstunde (8,63 Cent/kWh bei 7% Mehrwertsteuer). Dies entspricht einer Preissteigerung um ca. 79 Prozent (ca. 61 Prozent bei 7% Mehrwertsteuer).

Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden Erdgas bedeutet dies Mehrkosten in Höhe von 1.996 Euro (1.539 Euro bei 7% Mehrwertsteuer).

Werden meine Abschläge automatisch angepasst?

Ja. Die Abschläge für die Monate Oktober und November werden automatisch um 100 % erhöht (verdoppelt). Er erfolgt hierbei eine kaufmännische Rundung auf volle Euro-Beträge.
Für den Monat Dezember werden von uns keine Abschläge gefordert. Die Berechnung der Restforderung bzw. des Guthabens erfolgt mit der Jahresrechnung. Die Abschläge werden am jeweils Monatsersten rückwirkend für den vergangenen Monat eingezogen.

Wenn Sie mit der Abschlagsanpassung nicht einverstanden sind, können Sie der Anpassung bis zum 30.09.2022 widersprechen. Dies können Sie gern telefonisch unter 0800 – 58 91 747 oder 03471 – 377 82 82, per E-Mail: kundencenter@stadtwerke-bernburg.de oder persönlich im Kundencenter, Karlsplatz 22 erledigen.

Erfolgt eine Ablesung der Zähler?

Nein. Eine Erfassung der Zählerstände erfolgt nicht. Sollten Sie uns dennoch Ihre aktuellen Zählerstände mitteilen wollen, können Sie dies online unter www.stadtwerke-bernburg.de, telefonisch zu den Geschäftszeiten unter 0800 – 58 91 747 oder 03471 – 377 82 82, per E-Mail an kundencenter@stadtwerke-bernburg.de oder persönlich im Kundencenter, Karlsplatz 22 vornehmen.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Ja. Sollten Sie mit der Preisanpassung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung schriftlich zu kündigen. Die Kündigung muss demnach bis zum 30.09.2022 bei uns vorliegen, ansonsten läuft Ihr Vertrag zu den neuen Konditionen weiter.

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