Ersatzversorgung

Allgemeiner Preis der Ersatzversorgung

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 456,96 €
Grundpreis pro Monat 38,08 €
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 42,46 ct/kWh
Versorgeranteil gem. § 41b EnWG 21,90 ct/kWh
In den Netto-Endpreis fließen ein: Euro/Jahr Cent/kWh
Stromsteuer   2,050 ct/kWh
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)   1,590 ct/kWh
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz   0,000 ct/kWh
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz   0,275 ct/kWh
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung   0,643 ct/kWh
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes   0,656 ct/kWh
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten   0,000 ct/kWh
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde
  8,560 ct/kWh
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 73,00 €/Jahr  
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 10,00 €/Jahr  

Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen:

  Euro/Jahr Cent/kWh
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 83,00 € 13,774 ct/kWh

Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge):

  Euro/Jahr Cent/kWh
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 301,00 €  
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde   21,903 ct/kWh

Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Letztverbraucher, die Strom überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen den Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Dies regelt § 3 Ziffer 22 des EnWG.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.