Überschaubare monatliche Kosten
Kleine Solaranlagen, die an der Balkonbrüstung angebracht werden und kostenlosen grünen Strom erzeugen sollen, werden immer beliebter. Was viele nicht wissen: Jede Stromerzeugungsanlage, die an das Netz angeschlossen wird, muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Die Energiewende ist in aller Munde und zunehmend werden Dächer von Eigenheimen mit Photovoltaikanlagen bestückt. Auch mancher Vermieter rüstet sein Objekt mit Solarmodulen, sogenannten Mieterstromanlagen, auf und ermöglicht es seinen Mietern, kostengünstig grünen Strom zu nutzen.
Ebenso erfreuen sich Mini-PV-Anlagen, auch „Balkonkraftwerke“ genannt, zunehmender Beliebtheit. Dabei werden kleine Solarmodule an der Balkonbrüstung oder an der Hauswand angebracht und liefern elektrische Energie aus Sonnenenergie.
Ein Wechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um, der dann in das Hausnetz eingespeist wird.
Ein „Balkonkraftwerk“ mit 600 Watt Gesamtleistung liefert maximal 200 Kilowattstunden Strom im Jahr. Pro Jahr lassen sich somit bis zu 60 Euro sparen. Wer ein solches „Balkonkraftwerk“ installieren möchte, muss allerdings einiges beachten.
Anmeldung einer "steckerfertigen" PV-Anlage
Zur Anmeldung einer "steckerfertigen" PV-Anlage bis 600 W ist das nachfolgende Formular auszufüllen, zu unterzeichnen und einzureichen. Die enthaltenen Hinweise sind zwingend zu beachten und werden ggf. stichprobenartig überprüft bzw. bei einem evtl. notwendigen Zählertausch ebenfalls kontrolliert.