Wichtige Information zum Thema E-Rechnung

Neue Rechnungsmailadresse ab 01.01.2026

Liebe Geschäftspartner,

seit dem 01. Januar 2025 sind elektronische Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland für Umsätze zwischen Unternehmen (B2B) verpflichtend. Das bedeutet, dass inländische Unternehmen seitdem grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können müssen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere neue Rechnungsmailadresse für E-Rechnungen ab dem 1. Januar 2026. Ab diesem Datum senden Sie Ihre E-Rechnungen bitte ausschließlich an folgende Adresse: e-rechnung@stadtwerke-bernburg.de.

 

Formatvorgaben für E-Rechnungen

In Deutschland müssen E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD erstellt werden. Papier-Rechnungen sowie einfache PDF-Dokumente werden als „sonstige Rechnung“ eingestuft und gelten nicht als E-Rechnungen. Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesfinanzministeriums: FAQ zur E-Rechnung.