von SW Bernburg | A. Jeschke
Hinweis für Mieter und Vermieter
Wichtige Änderungen bei Umzugsmeldungen ab dem 6. Juni 2025
Seit dem 6. Juni 2025 sind neue gesetzliche Vorgaben für den Stromlieferantenwechsel und die Meldung von Umzügen in Kraft getreten, die sowohl Mieter als auch Vermieter betreffen. Diese gelten insbesondere bei An-, Ab-, und Ummeldungen von Stromverträgen.
Gut zu wissen: Die neuen Regelungen des Lieferantenwechsel haben keinen Einfluss auf die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregelungen Ihres Vertrages.
Bisher galt bei Umzügen für An- und Abmeldungen eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben ist dies nun nicht mehr möglich.
Ein- und Auszüge bzw. Umzüge müssen mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden.
Bestehende Kündigungsfristen bleiben unberührt, d. h. diese werden nicht verkürzt bzw. verlängert.
Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.
Das Wohnungsübergabeprotokoll ist ein wichtiger Nachweis für die ordnungsgemäße Ablesung der Zählerstände. Dieses muss unbedingt unverzüglich nach Mietbeginn oder Mietende eingereicht werden.
Ab sofort benötigen wir bei jeder An-, Ab-, und Ummeldung die MaLo-ID - eine elfstellige Nummer, die Ihre Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert. Sie finden Sie auf Ihrer Rechnung.
Unsere Empfehlungen für Vermieter, Eigentümer und Mieter:
Diese Änderungen basieren auf den gesetzlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und sollen die Prozesse für alle Beteiligten transparenter und effizienter gestalten. Wir bitten an dieser Stelle um Ihre Mitwirkung.