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Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?

Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis bestimmt.
Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
• für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
• für Wärme 9,5 Cent/kWh und
• für Strom 40 Cent/kWh.

Für die Energie, die Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten
Tarif. Bei der Gas-/Wärme-Preisbremse wird die im September 2022 vorliegende Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung der individuellen Entlastung genutzt. Bei Strom ist es die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose.

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2023 von SW Bernburg | A. Jeschke.

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